Rechtsprechung
ArbG Mannheim, 10.07.2023 - 5 Ga 4/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
Art 9 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG
Notdienstvereinbarung beim Streik in einem Klinikum - Personaleinsatz - Einschätzungskompetenz des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 10.07.2023 - 5 Ga 4/23
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 4 SaGa 3/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 13.07.2015 - 12 SaGa 21/15
Rechtsfolgen des Nichtzustandekommens einer Einigung der Tarifpartner über eine …
Auszug aus ArbG Mannheim, 10.07.2023 - 5 Ga 4/23
Insoweit muss dem Arbeitgeber, gerade im Gesundheitssektor, die Einschätzungskompetenz über den Personaleinsatz bei Streiks zuerkannt werden (LAG Hamm vom 13.7.2015, 12 SaGa 21/15).Maßstab hierfür ist aber gerade, wie oben bereits dargelegt, ob ohne Einrichtung dieses Notdienstes eine Gefährdung der Notfallversorgung nicht auszuschließen ist (…LAG Hamm vom 16.1.2007, a.a.O.), und diesbezüglich muss dem Arbeitgeber, gerade im Gesundheitssektor, die Einschätzungskompetenz über den Personaleinsatz bei Streiks zuerkannt werden (LAG Hamm vom 13.7.2015, 12 SaGa 21/15).
- BAG, 14.12.1993 - 1 AZR 550/93
Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer
Auszug aus ArbG Mannheim, 10.07.2023 - 5 Ga 4/23
Das Gericht bestimmt dabei im Eilverfahren gemäß § 938 Abs. 1 ZPO nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind (BAG vom 14.12.1993, 1 AZR 550/93; LAG Hamm vom 16.1.2007, 8 Sa 74/10; LAG Berlin-Brandenburg vom 12.4.2012, 5 SaGa 450/12; Meyer, Notdienstvereinbarung und Notdienst beim Streik im Gesundheitswesen, öAT 2023, 67, unter IV.1.).
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 4 SaGa 3/23
Streik - Notdienstvereinbarung - Krankenhaus - Daseinsvorsorge
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 10. Juli 2023 - 5 Ga 4/23 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 10. Juli 2023 - 5 Ga 4/23 - wird abgeändert, die beantragte einstweilige Verfügung wird zurückgewiesen.